Ist ein festsitzender Zahnersatz aufgrund der Gebiss- oder Allgemeinsituation nicht mehr möglich, können fehlende Zähne durch eine herausnehmbare Versorgung ersetzt werden. Es gibt Situationen – z.B. im durch Parodontitis vorgeschädigten Gebiss – in denen ein herausnehmbarer Zahnersatz einem festsitzendem sogar vorzuziehen ist und für den Patienten die geeignetere und dauerhaftere Lösung darstellt.
Die Versorgung eines lückigen oder zahnlosen Gebisses macht nicht nur aus kosmetischen Gründen, sondern vor allem aus medizinischer Sicht Sinn. Kau- und Sprachfunktion sowie ein harmonisches Zusammenspiel zwischen Gebiss, Kiefergelenk und Muskulatur werden durch einen funktionierenden Zahnersatz ermöglicht.
Besteht noch eine Restbezahnung, können die fehlenden Zähne durch eine Teilprothese ersetzt werden. Diese werden an verbliebenen natürlichen Zähnen oder künstlichen Pfeilern (Implantaten) befestigt. Teilprothesen unterscheiden sich vor allem bezüglich ihrer Halteelemente, wodurch es bezüglich Ästhetik, Tragekomfort, Haftkraft, Stabilität und Herstellungsaufwand zu Unterschieden kommt.
Totalprothesen kommen im zahnlosen Kiefer zum Einsatz und halten durch ihre Saugwirkung an der Schleimhaut. Im Oberkiefer funktioniert das aufgrund einer großen, unbeweglichen Fläche am Gaumen relativ gut, wohingegen die Haftung einer Totalprothese im Unterkiefer tendenziell schwierig zu realisieren ist. Um den Komfort und den Halt einer Total- oder Teilprothese zu verbessern, können Implantate zum Einsatz kommen und als Halte- und Stützelemente dienen.
Über unterschiedliche Möglichkeiten, Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten sowie über entstehende Kosten und den Behandlungsaufwand beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.